Nach der Ferien- und Urlaubszeit freuen wir uns alle darauf, dass es endlich wieder losgeht! Allerdings unter Beachtung der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die besagt, dass für alle Jugendliche und Erwachsene (ausser Schülern) die 3-G-Regel als Bedingung für die Teilnahme am Sportbetrieb im Indoor-Bereich gilt (also entweder geimpft, genesen oder aktueller negativer Schnelltest in schriftlicher oder digitaler Form). Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Für Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gilt dies, wie erwähnt, nicht.